SKK Mörslingen 1977 e.V.

Satzung

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§1

 

Name und Sitz

     

1.1

 

Der Verein führt den Namen „Sportkegelklub Mörslingen e.V." und hat seinen Sitz in 89435 Finningen; Ortsteil Mörslingen. Die Anschrift des Vereines ist immer die des 1. Vorsitzenden oder seines kommissarischen Vertreters, solange es keine Geschäftsstelle gibt.

1.2

 

Der Verein ist im Vereinsregister beim Amtsgericht Augsburg eingetragen.

1.3

 

Der Verein ist Mitglied beim Bayerischen Sportkegler-Verband (BSKV) und beim Bayerischen Landessport-Verband (BLSV).

 

§2

 

Zweck und Aufgaben

     

2.1

 

Zweck des Vereins ist die Förderung des Sportes, schwerpunktmäßig des Sportkegelns. Die gemeinsamen Interessen am Sportkegeln sollen gefördert und gewahrt und durch Jugendarbeit Nachwuchs für den Verein herangebildet werden.

2.2

 

Die Satzungszwecke werden verwirklicht insbesondere durch Förderung sportlicher Übungen und Leistungen.

2.3

 

Vertretung der Vereins- und Mitgliederinteressen bei Behörden und bei übergeordneten Verbandsorganen.

2.4

 

Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.

2.5

 

Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht nur in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

2.6

 

Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.

2.7

 

Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

 

§3

 

Mitgliedschaft

     

3.1

 

Mitglied des Vereins kann jede natürliche Person werden, die sich im Besitz der bürgerlichen Ehrenrechte befindet.

3.2

 

Die Anmeldung der Mitgliedschaft muss schriftlich beim 1. Vorsitzenden erfolgen. Über die Aufnahme entscheidet die Vorstandschaft. Bei Minderjährigen ist der Aufnahmeantrag durch die gesetzlichen Vertreter zu stellen.

3.3

 

Ein Anspruch auf Mitgliedschaft besteht nicht.

3.4

 

Der Verein ist politisch und konfessionell neutral.

 

§4

 

Rechte der Mitglieder

     

4.1

 

Alle Mitglieder, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, haben Stimmrecht in der Mitgliederversammlung.

4.2

 

Alle Mitglieder haben das Recht, der Vorstandschaft und der Mitgliederversammlung Anträge zu unterbreiten. Sie sind berechtigt, an allen Versammlungen des Vereins teilzunehmen.